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   BSG, 12.06.1989 - 2 RU 10/88   

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BSG, 12.06.1989 - 2 RU 10/88 (https://dejure.org/1989,18194)
BSG, Entscheidung vom 12.06.1989 - 2 RU 10/88 (https://dejure.org/1989,18194)
BSG, Entscheidung vom 12. Juni 1989 - 2 RU 10/88 (https://dejure.org/1989,18194)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 26.06.1980 - 8a RU 106/79

    Betriebsarzt - Unfallverhütungsvorschrift - Anzahl der Beschäftigten - Pflicht

    Auszug aus BSG, 12.06.1989 - 2 RU 10/88
    Davon ist das BSG in seiner bisherigen Rechtsprechung zu § 708 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 RVO ausgegangen (s BSGE 50, 107, 109; 50, 171, 172; 59, 55; BSG-Urteil vom 1. März 1989 - 2 RU 51/88).

    § 2 Abs. 1 Satz 2 VBG 122 und 123 sind allerdings, wie das LSG nicht verkannt hat, nach der Rechtsprechung des BSG dahin auszulegen, daß die Höchstzahl von 31 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmern sich auf den jeweiligen Einzelbetrieb und nicht auf das mehrere Betriebe umfassende Unternehmen bezieht (s BSGE 50, 107, 109; 50, 171, 172; BSG-Urteil vom 1. März 1989 - 2 RU 51/88).

    Der Begriff des Betriebes iS des ASiG ist weitgehend gleichbedeutend mit dem Betriebsbegriff des BetrVG (BSGE 50, 171, 173).

  • BSG, 01.03.1989 - 2 RU 51/88

    Verpflichtung zur Bestellung von Betriebsärzten

    Auszug aus BSG, 12.06.1989 - 2 RU 10/88
    Davon ist das BSG in seiner bisherigen Rechtsprechung zu § 708 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 RVO ausgegangen (s BSGE 50, 107, 109; 50, 171, 172; 59, 55; BSG-Urteil vom 1. März 1989 - 2 RU 51/88).

    § 2 Abs. 1 Satz 2 VBG 122 und 123 sind allerdings, wie das LSG nicht verkannt hat, nach der Rechtsprechung des BSG dahin auszulegen, daß die Höchstzahl von 31 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmern sich auf den jeweiligen Einzelbetrieb und nicht auf das mehrere Betriebe umfassende Unternehmen bezieht (s BSGE 50, 107, 109; 50, 171, 172; BSG-Urteil vom 1. März 1989 - 2 RU 51/88).

  • BSG, 08.05.1980 - 8a RU 44/79

    Zahl der Beschäftigten - Unfallverhütungsvorschrift - Bestellung einer Fachkraft

    Auszug aus BSG, 12.06.1989 - 2 RU 10/88
    Davon ist das BSG in seiner bisherigen Rechtsprechung zu § 708 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 RVO ausgegangen (s BSGE 50, 107, 109; 50, 171, 172; 59, 55; BSG-Urteil vom 1. März 1989 - 2 RU 51/88).

    § 2 Abs. 1 Satz 2 VBG 122 und 123 sind allerdings, wie das LSG nicht verkannt hat, nach der Rechtsprechung des BSG dahin auszulegen, daß die Höchstzahl von 31 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmern sich auf den jeweiligen Einzelbetrieb und nicht auf das mehrere Betriebe umfassende Unternehmen bezieht (s BSGE 50, 107, 109; 50, 171, 172; BSG-Urteil vom 1. März 1989 - 2 RU 51/88).

  • BSG, 24.10.1985 - 2 RU 13/85

    Anspruch eines Unternehmens auf Herabsetzung der Einsatzzeit seines

    Auszug aus BSG, 12.06.1989 - 2 RU 10/88
    Davon ist das BSG in seiner bisherigen Rechtsprechung zu § 708 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 RVO ausgegangen (s BSGE 50, 107, 109; 50, 171, 172; 59, 55; BSG-Urteil vom 1. März 1989 - 2 RU 51/88).
  • Drs-Bund, 26.02.1973 - BT-Drs 7/260
    Auszug aus BSG, 12.06.1989 - 2 RU 10/88
    Davon geht auch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung über das Zusammenwirken der Träger der Unfallversicherung und der Gewerbeaufsichtsämter vom 26. Juli 1968 (BAnz Nr. 142 vom 2. August 1968) aus, auf welche in der Begründung zu § 12 ASiG ausdrücklich Bezug genommen ist (BT-Drucks 7/260, S 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2023 - 6 S 3786/21

    Betriebsbegriff des ASiG § 11; Unbeachtlichkeit einer unterbliebenen Anhörung des

    Eine solche ergebe sich weder aus der im Widerspruchsbescheid angeführten Entscheidung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 12.06.1989 - 2 RU 10/88 -, juris Rn. 19) noch aus dem Wortlaut von § 11 Satz 1 ASiG.

    Das Bundessozialgericht ist bereits in Entscheidungen aus dem Jahr 1980 und 1989 davon ausgegangen, dass der Betriebsbegriff des Arbeitssicherheitsgesetzes "weitgehend gleichbedeutend" mit dem Betriebsbegriff des Betriebsverfassungsgesetzes sei (vgl. BSG, Urteil vom 26.06.1980 - 8a RU 106/79 -, BSGE 50, 171 und Urteil vom 12.06.1989 - 2 RU 10/88 -, juris Rn. 19).

    Der Betriebsbegriff des Arbeitssicherheitsgesetzes steht damit nicht zur Disposition der Unfallversicherungsträger und eine abweichende Bestimmung wäre nicht von der Ermächtigungsgrundlage des § 15 Abs. 1 Nr. 6 SGB VII gedeckt (vgl. BSG, Urteil vom 12.06.1989 - 2 RU 10/88 -, juris).

    Die Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage und damit die grundsätzliche Bedeutung lässt sich nicht deswegen verneinen, weil das Bundessozialgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen ist, dass der Betriebsbegriff des Arbeitssicherheitsgesetzes weitgehend gleichbedeutend mit dem Betriebsbegriff des Betriebsverfassungsgesetzes sei und dabei auch die Anwendbarkeit von § 4 BetrVG bejaht hat (vgl. BSG, Urteil vom 12.06.1989 - 2 RU 10/88 -, juris Rn. 19 m.w.N.).

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